Bechtoldt Rapp, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Lichtenau beurkunden, daß Martin Helckh von Grauelsbaum ["am Faar zum Kreelsbom sesshafft"] und seine Ehefrau Barbara mit Einwilligung von Florian von Virdenhain dem Älteren und von Georg Jünckher dem Jüngeren, hanauische Amtleute zu Lichtenau, dem Stoffel Böheim, Heiligenpfleger zu Lichtenau, 7 Schillinge jährlichen Zinses von 7 Pfund Hauptgut unter Verpfändung ihres Hauses verkauft haben.