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Bischof Philipp von Speyer belehnt Johann von Helmstatt für sich und seinen Bruder Philipp Jakob mit der Mahlmühle, gen. die Dhanmühle, der Walkmühle und zugehörigen Wiesen unterhalb von Landau auf Queichheimer Gemarkung, sowie mit unbez. Äckern und Wiesen zu Ingenheim als Burglehen, wie es ihr +Vetter Friedrich von Helmstatt zu Lehen getragen hatte. Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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