Kurfürst Philipp von der Pfalz quittiert Friedrich Kämmerer von Dalberg (Kemerer von Talberg), Ritter, die Übergabe einer verschlossenen Truhe (beslossen bulgen). Diese hatte der Pfalzgraf mit etlichen Kleinodien darin unter Einbehaltung des Schlüssels ihm zur Aufbewahrung gegeben, was ihm Friedrich mit seiner Handschrift bestätigt hat. Nun schickte ihn der Pfalzgraf, dass er die Truhe (truchlin hole) zu ihm nach Köln bringe. Da der Pfalzgraf die einst gegebene Schrift nicht bei sich hat, quittiert er nun die Übergabe der Truhe (des ledlins) und der Kleinodien darin und verspricht, sobald er nach Hause (anheym) kommt, binnen 14 Tagen die Schrift herauszugeben. Wäre sie aber verlegt, soll sie ungültig sein.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...