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Beglaubigte Abschriften der Protokolle über die Vernehmung des Angeklagten und die Hauptverhandlung vor dem peinlichen Nothalsgericht in Herford in der Strafsache gegen den Goldschmied Augustinus Köplin aus Telgte.
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Beglaubigte Abschriften der Protokolle über die Vernehmung des Angeklagten und die Hauptverhandlung vor dem peinlichen Nothalsgericht in Herford in der Strafsache gegen den Goldschmied Augustinus Köplin aus Telgte.
Enthält: Der Angeklagte ist auf Ersuchen des Rats in Münster von den Bürgermeistern und Freischöffen der Stadt Herford in Haft genommen. Als Vertreter des Rats erschienen am 14.2.1600 der Freigraf Johan Kerckerinck und der Stadtsekretär Henrich Hollandt in Herford, leisten Bürgschaft und beantragen die Vernehmung des Angeklagten. Nachdem der Angeklagte mit der Tortur bedroht und ihm das Geständnis seines hingerichteten Oheims Peter Köplin vorgelesen ist, gesteht er, münsterische Kupfermünzen im Werte von über 30 Thaler nachgemacht und in Verkehr gebracht zu haben, auch an den Münzverbrechen seines + Vaters Johan und seines Oheims Peter teilgenomen zu haben. Aus seinen Angaben geht hervor, dass die Stücke für die Münzen der Städte Beckum, Ahlen und Warendorf von den Münzmeisters in Münster hergestellt, die Stempel aber in den Städten selbst eingeschlagen wurden. In Münster geschah das Einschlagen der Stempel auf dem Gruthause. Johan und Peter Köplin haben Münzen für die Stadt und das Domkapitel hergestellt. Am 8. März 1600 findet die Hauptverhandlung statt unter dem Vorsitz des Gografen Cic. Hinrich Thaien. Der Rat in Münster als Ankläger bestellt zu seinem Prokurator den Valentin Tetzel. Als Verteidiger wird Hans von Schoppingen zugelassen; ihm werden auf seinen Antrag 3 Prokuratoren und 6 "in die Acht beigeordnet, nämlich Franz Brinckman, Hindrich Nieborch, Johan Piper, Hindrich Barckholdt, Hindrich Siveke, Florke Gerking, Didrich Floir, Johan Koip und Jasper Wordtman. Urteilsweiser ist Lukas Meyer. Der Angeklagte wird zum Feuertod verurteilt. Erwähnt werden Herman Wackerman, Johan Stormer, Hindrich Nierman und Stadtsekretär Johan Baldewin in Herford.
Archivale
Verweis: Prozessakten gegen den Münzverbrecher Peter Cöplin (1599), verheiratet mit Maria Grise, Tochter des Goldschmieds Laurentz Grise, der wegen Missbrauch der Münzstempel hingerichtet wurde, im Bestand Ratsarchiv unter A X Nr. 19 - Cöplin wird verbrannt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.