Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Konrad Wentz von Oberwesel (Wentzenens Contzen von Wesel) mitsamt seinen Gütern für 20 Jahre in Schirm. Der Pfalzgraf versichert, ihn wie seine anderen Angehörigen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern Konrad der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Für den Schirm soll Konrad jährlich zu St. Michaelstag [29.09.] 1/2 Gulden Schirmgeld an die fürstliche Kammer zu Heidelberg reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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