Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Änderung des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit.- Aufgaben der SS-Beurkundungsführer
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
SS- und Polizeigerichtsbarkeit >> NS 7 SS- und Polizeigerichte >> SS-Richter beim RFSS - Hauptamt SS-Gericht >> Organisation der SS- und Polizeigerichtsbarkeit >> Zivilrechtliche und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
1942
Enthält nur:
Übertragung von Aufgaben gemäß Art. 1, § 1 des Gesetzes in der Fassung der 4. Durchführungsverordnung vom 27. Aug. 1942