Vor Vogt (Johan Breuwer) und Schöffen des Gerichts zu Gladbach erscheinen Wilhelm Vogell, abteilicher Schultheiß, und Eheleute Gobel und Cathrin ther Hinnerthen, gladbachische Untertanen. Letztere erklären, dass sie die 50 radergulden welche am 1. X. 1560 Daem uf dem Joris von dem Schultheißen Johan Schmall geliehen und jetzt an die Abtei als den helder der verschreibungh zurückerstattet hat, gegen eine jährliche Erbrente von 2 1/2 radergulden empfangen haben und setzen als Unterpfand neun vierdell pleenss zehendtfreies landts im Gladbacher marcktveldt gelegen. Sie haben das Recht, die Schuld mit 50 radergulden abzulösen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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