Entscheid des Gerichts zu Renchen, daß die Frau Adelheid Waldener von Straßburg das Gut zu Renchen, worauf sie wegen eines Hauses und Hofes bei dem Ort Wagshurst und 4 Äcker Sicherheit wegen eines Zinses erlangt, bis zur Bezahlung angreifen möge

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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