2. Sayn-Hachenburgische Regierung
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Gliederung
E 601 Freier Grund Sel- und Burbach
Freier Grund Sel- und Burbach
Das Verzeichnis vereinigt die bisher teils im Siegener Landesarchiv Abt. 36 beruhenden, teils als Zgg. 19/1935 und 5/1949 vom Landgericht Arnsberg abgelieferten Akten, die nach ihren Signaturen ehemals einen Bestand gebildet haben, mit den Hachenburger Akten, die sich als "Burbach-Anhang" in Rep. 3666 zusammen mit Dillenburger und Akten anderer Herkunft gefunden haben. Einige wenige Stücke entstammen anderen jeweils namhaft gemachten Beständen. Der Saynsche Anteil an dem mit Nassau gemeinsamen "Grund" Burbach fällt nach dem ++ des Saynschen Mannesstammes 1605 zunächst an einen Zweig der Wittgensteiner, der ein Menschenalter später aber bereits wieder erlischt. Bei der 1652 erfolgenden Teilung der überlebenden Töchter Ernestine und Johannette erhält diese Altenkirchen, während Burbach mit Hachenburg durch erstere an die Grafen von Manderscheid fällt, denen bereits 1675 die Burggrafen von Kirchberg bis zu ihrem ++ 1799 folgen. Mit der Erbtochter geht die Landesherrschaft an das Haus Nassau-Weilburg, die nach 1806 auch den nassau-oranischen Anteil an Burbach erhält. 1816 geht der Grund Burbach vom Herzogtum Nassau an Preußen über und wird dem Kreis Siegen zugeteilt. Die Akten entstammen der gräflichen Kanzlei, die vor der Teilung keinen festen Sitz hat, danach bleibend in Hachenburg eingerichtet wird und in der 2. Hälfte des 18. Jhdts. als "Regierung" erscheint. Als "nassauische Regierung" wird sie 1809 aufgehoben. Das im 18. Jhdt. in Hachenburg bestehende Konsistorium deckt sich zwar weitgehend mit der Regierung (Ausfertigungen "nomine regiminis" bewz. "nomine consistorii"), eine Scheidung der Akten ist jedoch möglich. Akten des Konsistoriums (-1809) in diesem Bestande, die des Konsistorialkonvents in herzogl. nassauer Zeit (1810-1813) als Hzt. Nassau G. Nr. 1-15 verzeichnet. Auf die als "Burbach A Nassau-Dillenburgische Regierung" aufgestellten Akten sei als "Gegenakten" der Hachenburger hingewiesen. Eine Repertorisierung hat vor der Mitte des 18. Jhdts. stattgefunden unter Einteilung in 9 mit römischen Ziffern bezeichnete Sachgruppen mit z. T. noch wieder unterteilten Einzelnummern. Da die Einteilung nicht ganz systematisch war, auch nicht alle, insbeondere die jüngeren Akten umfaßte und daneben etwas umständlich war, ist der Bestand in teilweiser Anlehnung daran durchgezählt worden. Vgl. dazu auch Abt. 340 Grafschaft Sayn-Hachenburg des Hauptstaatsarchivs Wiesbaden (Übersicht S. 191 ff.) Aus der Abt. 30 - Grafschaft Sayn - des Staatsarchivs Koblenz liegen in Fotokopie vor: Nr. 2400 (Fot. 561): Bericht über die staatl. Verhältnisse des Grundes Seelbach, insbes. die zwischen Sayn und Nassau streitige Gerichtshoheit (Auf 17 Nr.) Nr. 4653 (Fot. 560): Sayn-Hachenburgische Rentei- und sonstige Gefälle im Amt Neunkirchen 1786 Für den Übergang an Preußen 1815/16 vgl. Fot. 563, Fot. 564 (aus dem Koblenzer Bestand 402 Nr. 873 und 874)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:22 MEZ
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- 1.5.5.3. Freier Grund Sel- und Burbach (Tektonik)
- Freier Grund Sel- und Burbach (Bestand)
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