Klage wegen Amtsenthebung als Schöffe, wegen Verurteilung zu einer Strafe von 50 Goldgulden aufgrund von Gehorsamsverweigerung und wegen gewaltsamer Wegführung aus der Gerichtsstube durch Bewaffnete. Forst beruft sich darauf, nicht nur vom Abt, sondern auch vom Pfalzgrafen als Advocatus des Ländchens Kornelimünster eingesetzt worden zu sein. Der Abt hatte Forst abgesetzt, weil dieser eine Unterschrift zu einer Kostenrechnung verweigerte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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