Hans Saurwein, Einwohner zu Kirchheim u.T., wegen Verletzung seines Treueeides, Übertretung der Landesordnung und anderer Mandate des Herzogs - er war Johann Friedrich, Markgraf zu Brandenburg, ohne Erlaubnis des Herzogs zugezogen - und wegen anderer ungenannter Vegehen zu Kirchheim gef., jedoch unter der Bedingung freigelassen, daß er alsbald mit Weib und Kind die Stadt und das Amt Kirchheim verlasse und nicht ohne Erlaubnis dahin zurückkehre, gelobt freien Willens, dies auszuführen, und schwört U.