König Heinrich III. bekundet: Theophanu, Äbtissin des Stiftes Essen,
hat ihn gebeten, dem Ort Essen zu seinem und seines Vaters Seelenheil die
Abhaltung eines Jahrm-arktes zu gewähren. Diesem Wunsch hat er sich nicht
verschließen wollen und verleiht auf Intervention des Erzbischofs Hermann
von Köln dem Stift für den Ort (in villa) einen sechstägigen Jahrmarkt, der
je drei Tage vor und nach Cosmas und Damian [September 27] stattfinden soll.
Alle Kaufleute und alle anderen Interessenten haben das Recht (liberam
potestatem) zu kommen, zu gehen und zu bleiben. - Korroboratio und
Siegelankündigung. -Signumzeile und Monogramm. - Rekognition des Kanzlers
Eberhard in Vertretung des Erzkaplans Bardo. Datum id. iun. a.d. inc. 1041
ind. 9. a.d. Heinrici regis III. ordinationis vero eius 13., regni 3.; actum
autem in eodem loco Astnide.