König Heinrich III. bekundet: Theophanu, Äbtissin des Stiftes Essen, hat ihn gebeten, dem Ort Essen zu seinem und seines Vaters Seelenheil die Abhaltung eines Jahrm-arktes zu gewähren. Diesem Wunsch hat er sich nicht verschließen wollen und verleiht auf Intervention des Erzbischofs Hermann von Köln dem Stift für den Ort (in villa) einen sechstägigen Jahrmarkt, der je drei Tage vor und nach Cosmas und Damian [September 27] stattfinden soll. Alle Kaufleute und alle anderen Interessenten haben das Recht (liberam potestatem) zu kommen, zu gehen und zu bleiben. - Korroboratio und Siegelankündigung. -Signumzeile und Monogramm. - Rekognition des Kanzlers Eberhard in Vertretung des Erzkaplans Bardo. Datum id. iun. a.d. inc. 1041 ind. 9. a.d. Heinrici regis III. ordinationis vero eius 13., regni 3.; actum autem in eodem loco Astnide.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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