Nach gehabtem Augenschein und Verhörung der Parteien entscheiden die Gesandten der Ganerben von Diembot (Tymboth) und Seibotenberg (Seubothaberg) den schon seit längerem zwischen der Gemeinde des erstgenannten Orts einer- und den Erben des Peter Obermüller zu Eichenau (Aichana), sodann Heinrich Ruentzler und Christoph Reuther, beide zu Seibotenberg, andererseits um Wege-, Trieb- und Weiderechte herrschenden Streit auf den durch Flurnamen und Liegenschaften näher bezeichneten betreffenden Teilen der jeweiligen Gemarkungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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