Mainz, 1607.10.10. (Richter Konrad Kennicken). Eheberedung zwischen Heinrich, Sohn des B. und Weissgerbers Bernhard Rott, und Katharina, nachgelassenen Tochter des B. Konrad Schöffer. Er bringt 100 fl. ein; ihr Vermögen ist in einem Inventar niedergelegt. Stirbt er zuerst kinderlos, so erhält sie ihr ganzes Eingebrachtes, ferner 200 fl. aus seiner Nahrung und die Hälfte des in der Ehe Erworbenen. Stirbt sie zuerst kinderlos, so erhält er sein Zugebrachtes, auch seine Kleider, und 150 fl. aus ihrem Nachlass. Z.: 1) des Mannes: Sein Vater Bernhard Rott, Michael Rott und Johann Dhiell, Müller; 2) der Braut: Georg Börniger und Klaus Grön als ihre Vormünder, ferner Hans Oll und Hans Schreiner.

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