Beim Hofgericht zu Hessen wird ein Urteil gefällt, wodurch ein Streit zwischen Philipp und Arnold v. Viermundt [früher Hermann v. Viermundt, Drost zum Dringenberg] als Kläger einerseits und Joh. v. Derssen als Hauptbeklagten und Georg v. Derssen als Interessenten andererseits zum Austrag gebracht wird. Die Beklagten haben sich Rechte und Eingriffe ins Gericht zu Viermunden erlaubt. Vorkommende Namen: der Acker im "Schrauffelbach"; die Eichelbach; die Hardt und der Breidenhagen [d.i. Grundstücke]; Kleinchen, Peter Greben [d.i. Leute]; das Schmidtgens Gut; Claus Joh. zu Schreuff; Raben von Derss; Landgraf Ludwig v. Hessen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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