Testament der Witwe Gerdt zur Floet, geb. Mette Witte (Konningstraße) vom 11. April 1620, verkündet am 30. Januar 1626. Sie hat mit ihrem + Mann am 17. Dezember 1599 ein Testament errichtet, das am 11.1.1619 verkündet ist.
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B-Testa, II 103
B-Testa Testamente
Testamente >> 1600-1699
1620 - 1626
Enthält: Als Erben werden eingesetzt die Eheleute Engelbert Freitag und Margarete Bucks auf der Ludgeristraße, als Ersatzerbe deren Sohn Heidenrich Freitag oder dessen Geschwister. Vermächtnisse erhalten 1. ihr Halbbruder Henrich Witte, 2. ihre Halbschwester, Frau Evert zur Haer und deren Tochter Enneke, 3. der Kleinschnitzler Melies Nottbrake, 4. Frau Ribbe bei Lambertikirchhof, 5. der Schneidergeselle Berndt Nottbrake, 6. Everdt Kosters in Osnabrück, 7. Margarete Borgman. Zeugen: John Barlow, Engländer, und M. Berndt Haselhoen. Von Rats wegen: Peter Berning. Notar: Henrich Hommoet.
Archivale
Verweis: Vgl. B-Testa Nr. II, 73
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:55 MEZ