Endres Koch von Wimzelhausen [Winzerhausen, Kr. Ludwigsburg], wegen Diebstahls und betrügerischer Handlungen zu Güglingen [Kr. Heilbronn] gef., in Ansehnung seines Alters freigelassen, schwört U. nachdem er durch Urteil des Landes verwiesen und für eine Stunde öffentlich in das Halseisen geschlossen wurde, verspricht, Württemberg zu verlassen und sofort über die Donau zu ziehen; er nimmt zur Kenntnis, dass er beim Bruch der Urfehde mit dem Schwert oder Strang hingerichtet wird.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...