Erzbischof Konrad von Köln teilt dem Richter, den Schöffen und Bürgern von Siegen seine (nicht ganz vollständig eingerückte) Urkunde vom gleichen Tage für die Grafen Walram und Otto von Nassau mit, betreffend die Anweisung von 500 Mark auf die Siegener Gefälle und erklärt, dass sie nicht weiter beschwert werden sollen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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