Abt Hieronymus von St. Emmeram verleiht dem Christoph von Muggenthal (Mückhenthal) in Neuenhinzenhausen das Gericht und die Vogtei sowie das Drittel des Großen und Kleinen Zehnts im Dorf Steinsdorf zu Lehen, wie dies sein Vater Hans Christoph von Muggenthal zuvor innegehabt und am 24. Juni 1585 als Lehen empfangen hat. Dafür leistete er dem Abt Lehenspflicht. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv