Michel Edel zu Burach schwört Urfehde, nachdem ihn Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten ins Gefängnis hatte setzen lassen. Er hatte sich auf dem Gut Burach, das seiner Ehefrau Anna Rotenhüslerin auf Lebenszeit verliehen war, Neuerungen und Ehafte angemaßt. Außerdem hat er Leibeigene des Klosters entgegen dessen Recht und Herkommen vor fremden Gerichten belangt. Er wird sich für das Gefängnis nicht rächen, künftig gehorsam und "unflüchtig" sein, auch keinen anderen Herrn oder Schirm annehmen. Insbesondere wird er auf dem Gut Burach keine "nüwikait noch ehafty" anstreben. Bei Streitigkeiten mit dem Kloster und seinen Leuten wird er sich nur an die ordentlichen Gerichte wenden, alles bei Strafe von 200 fl. Als Bürgen stellt er unter Versprechen der Schadloshaltung seinen Bruder Hans Edel, Frick Rotenhüsler den Müller, Michel Veser ("Vesar"), Hans Küng, Ulrich Hoffmeister, Klaus Mor den Färber und Klaus Hesel von Fenken ("Venchen").
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Michel Edel zu Burach schwört Urfehde, nachdem ihn Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten ins Gefängnis hatte setzen lassen. Er hatte sich auf dem Gut Burach, das seiner Ehefrau Anna Rotenhüslerin auf Lebenszeit verliehen war, Neuerungen und Ehafte angemaßt. Außerdem hat er Leibeigene des Klosters entgegen dessen Recht und Herkommen vor fremden Gerichten belangt. Er wird sich für das Gefängnis nicht rächen, künftig gehorsam und "unflüchtig" sein, auch keinen anderen Herrn oder Schirm annehmen. Insbesondere wird er auf dem Gut Burach keine "nüwikait noch ehafty" anstreben. Bei Streitigkeiten mit dem Kloster und seinen Leuten wird er sich nur an die ordentlichen Gerichte wenden, alles bei Strafe von 200 fl. Als Bürgen stellt er unter Versprechen der Schadloshaltung seinen Bruder Hans Edel, Frick Rotenhüsler den Müller, Michel Veser ("Vesar"), Hans Küng, Ulrich Hoffmeister, Klaus Mor den Färber und Klaus Hesel von Fenken ("Venchen").
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 709
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1480 Februar 12 (am Samstag nach sant Dorotheen tag)
23 x 34,5 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Michel Edel zu Burach
Empfänger: Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten
Siegler: Heinrich von Schellenberg [von Wasserburg]
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Empfänger: Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten
Siegler: Heinrich von Schellenberg [von Wasserburg]
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Edel, Anna
Edel, Hans
Edel, Michel
Hesel, Klaus
Hoffmeister, Ulrich
Mor, Klaus
Rotenhüsler, Anna
Rotenhüsler, Frick
Schellenberg, Heinrich von
Schiegg, Kaspar; Abt von Weingarten
Veser, Michel
Burach : Ravensburg RV
Burach : Ravensburg RV; Einwohner
Fenken : Schlier RV; Einwohner
Wasserburg (Bodensee) LI; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:27 MEZ
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