Friedrich [I.], König in Preußen, Markgraf von Brandenburg, erteilt seinen Konsens zur hypothekarischen Belastung der Güter Groß Lübbenau (Groß Lübenau) und Bischdorf auf die Dauer von 20 Jahren durch den fürstlich sächsisch-weißenfelsischen Hof- und Justizrat Johann August von Biesenroth bzw. desse

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