Priorin Alvard vo Honselaer, Else v. Reichenstein, Bela Brenthe, Alheit von Buschfeld (Procuratrix) und der gesamte Konvent zu Schillingskapelle beurkunden, wie die verwittwete Elisabeth Beissel v. Gymnich, Wittwe zu Bornheim, Ahnfrau und Vormünderin der Kinder weiland ihres Eidams Dietrich Quadt und ihrer verstorbenen Tochter Regine, nämlich des Johann, der Sophia und Entgen Quadt, mit Zustimmung der Gebrüder Aleff und Steffen Quadt, Letzterer Oheim, die genannte Sophie in ihr Kloster getan und einkleiden lassen, unter Mitgabe einer Rentverschreibung über 15 Goldgulden auf Wilhelm Hochstaden und Erben lautet, welche für den Fall des Austritts der Sophie aus dem Konvent dieser wieder ausgeliefert, nach ihrem Tode im Kloster aber diesem verbleiben soll, so und im Ablösungsfalle das Kapital demselben zufällt. Die Sophia hat auf alle Erbgüter verzichtet, unbeschadet einer auf Wickrath ihr verschriebenen Leibrente von 200 Goldgulden. G. im Jair uns Herrn Jesu Christi na der junfferlichen geburt XVc XIIII, up niest donres dagh nae des heilligen Kruitz dage inventionis in dem weg gelegen. Besiegelt hatten außer dem Konvent Prior Dietrich vom Regulierherren- Konvent zu Ewich bei Attendorn, als vom Erzbischof Philipp von Köln bestellter Komissarius des Klosters.