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Papst Innocenz IV. bewilligt dem Marienstift zu Aachen in Rücksicht auf dessen besondere Ergebenheit für die Römische Kirche und den apostolischen Stuhl, wie auf Bitten des Römischen Königs Wilhelm, daß kein Delegierter oder Subdelegierter der päpstlichen Kurie oder der Legaten derselben über das Kapitel Exkommunikation, Suspension oder Interdikt aussprechen dürfe, außer zufolge besonderen päpstlichen Mandats. Dat. Lugd. XIII Kal. Septembris pontificatus nostri anno septimo.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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