Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg und Sombreff, und seine Ehefrau Walburga von Solms bekennen, dem Hermann Boos von Waldeck, pfalzgräflichem Hofmeister, und dessen Erben 2238 Gulden guten Goldes der Kurfürsten Münze schuldig zu sein. Es handelt sich dabei um den Restbetrag einer Schuld in Höhe von 4738 gleicher Gulden, die auf Schloß und Herrschaft Saffenburg und die halbe Grafschaft Neuenahr versichert gewesen war und von der inzwischen 2500 Gulden getilgt sind. Für die Restsumme soll wie bei einem rechten erblichen Kauf verfahren werden. Die Schuldner verpflichten sich, jährlich am Hochfest Weihnachten 112 Gulden auf ihre Kosten nach Bacharach in die Herberge zum Rebstock zu liefern. Als Bürgen stellen sie Heinrich, Graf zu Nassau und Herr zu Beilstein, Wilhelm, Graf zu Wied und Herr zu Isenburg, Reinhard, Graf zu Leiningen und Herr zu Westerburg, Hermann van deme Wyher zu Nickenich, Herr zu Ulmen, Philipp Haust, Herr zu Ulmen, Dietrich von Monreal und Dietrich von Kettig (Ketge). Diese haben bei Zahlungsverzug auf Aufforderung des Gläubigers je zwei reisige Knechte mit zwei guten reisigen Pferden zum Einlager in die genannte Herberge in Bacharach zu stellen, bis die jährliche Gültzahlung geleistet ist. Die Bürgen sagen dies zu und werden bei Ausfall eines Knechts Ersatz stellen. Die Schuldner werden bei Ausfall eines Bürgen innerhalb Monatsfrist einen anderen beibringen. Ihr Wiederkaufsrecht können sie unter Beachtung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist und bei Leistung der Zahlung in einem Betrag in die genannte Herberge zu Bacharach ausüben. Im Fall dabei auftretender Säumigkeit treten die Bürgen in der beschriebenen Weise ebenfalls ein. Sr.: Die Aussteller und alle Bürgen. Ausf. Perg., stark besch. (rest. 1991) - 9 Sg. anh.; 4 und 9 hängen (rest.), 1,2 (rest.), 3 (?, besch.), 6,8 (rest.) liegen lose bei, 4 u. 7 fehlen - Rv. - Sachverhalt wegen der Schäden nur unvollständig wiederzugeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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