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Nachgesuchte Erlaubnis der Gemeinden Vielbrunn, Kimbach und Höllerbach in dem Vielbrunner Forst und in den dortigen herrschaftlichen Waldungen, dem Schlutterhof und Hermutsberg, das Stock- und Leseholz, sowie auch Streulaub machen zu dürfen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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