Bischof Everhard von Münster verzeiht den Bürgern in Borken die Vergehen, die sie innerhalb der Befestigung von Borken durch die allzugroße Ausdehnung eines Zaunes begangen hatten, und weswegen der Bischof sie vor Gericht gezogen hatte. Außerdem hatten sie vor den Toren der Befestigung im Sumpfgelände gewisse Gärten angelegt. Der Bischof gewährt den Bürgern das Recht (ius sive iusticiam), das sie aufgrund der Privilegien seines Vorgängers, des Bischofs Dietrich, und aller anderen Vorgänger bisher genossen haben. Siegelankündigung des Bischofs. Gegeben 1280 Dez 15. dominica post festum beate Lucie virginis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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