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Franz Anton Josef v.Schüler erklärt dem Goswin Caspar v.Papen zu Köningen aus der Salzplatzrechnung des Jahres 1768 125 Rthlr. schuldig zu sein und gibt eine Obligation ab. Die Summe kann der Schuldner vorläufig nicht zurück zahlen. Das Kapital ist mit 3 Rthlr. jährlich zu verzinsen, zur Sicherheit setzt der Schuldner seine Salz- und Leckwerke aus.

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