Lorenz von Westerstetten zu Katzenstein, Hofmeister, Dietrich Speth, Obervogt zu Urach, Gerhard Beltzer, Propst, und Ludwig Schneller, alter Stadtschreiber und Pfründner im Spital zu Urach, bekunden, dass sub dato durch ihre Vermittlung ein langjähriger Streit zwischen Prior und Konvent zum Güterstein einerseits und Jörg vom Stain zu Buttenhausen und dessen Söhnen Hans Heinrich und Wolf Dietrich andererseits wegen Zehnten, Lehnschaften, Gerechtigkeiten, Lehnsgütern, Höfen und Gütern, Gülten, Leuten, Nutzungen, Erträgen und Gefällen, die das Kloster Güterstein in Buttenhausen von Württemberg zu Mannlehen hat, dahingehend beigelegt wurde, dass das Kloster allen seinen Buttenhäuser Besitz um 600 rheinische Gulden an die Brüder Hans Heinrich und Wolf Dietrich vom Stain verkauft. Die Käufer bezahlen den Kaufpreis, indem sie eine Schuldverschreibung über 800 Gulden Kapital und 40 Gulden Zins, die ihr Vater und ihre Vettern, die Brüder Jörg und Adam vom Stain, vom Fürstentum Württemberg hatten, dem Kloster übergeben und 200 Gulden in bar zurückerhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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