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Bischof Johann von Straßburg belehnt Cunrat den Weber von Oberkirch und seine Ehefrau Adelheid mit zwei Hofstätten zu Oberkirch zu einem rechten Erblehen gegen einen Jahreszins von einem Schilling Straßburger Pfennige.
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Bischof Johann von Straßburg belehnt Cunrat den Weber von Oberkirch und seine Ehefrau Adelheid mit zwei Hofstätten zu Oberkirch zu einem rechten Erblehen gegen einen Jahreszins von einem Schilling Straßburger Pfennige.