Streit um ein Kassendefizit von 51.423 Rtlr. Der Bruder der Appellantin hatte sich nach abgeschlossenem Studium bei seinem Vetter von Friedeborn aufgehalten und für diesen sowohl private, als auch Gelder der königlich-preußischen Kasse eingenommen und ausgegeben. Nach dem Tode des von Friedeborn wurde der Fehlbetrag festgestellt, und die Witwe forderte von von Dozem die Erstattung des Defizits und klagte beim kgl. Justizrat zu Kleve. Nach von Dozems Tod wandte sich die Appellatin, ohne eine Entscheidung des Justizrats (Justizkollegiums) abzuwarten, an Kommissare des Königs von Preußen und erwirkte einen Arrest auf die Güter der Appellantin. Diese begründete ihre Appellation damit, daß ihr Bruder nie offiziell Kassierer oder Buchhalter seines Vetters gewesen, also auch keine Rechenschaft schuldig sei und von Friedeborn ihn zu Lebzeiten nie dazu aufgefordert habe. Außerdem sei der „Absprung“ vom Justizrat zu den Kommissaren nicht rechtmäßig gewesen, da das Verfahren dort zu Ende geführt werden müsse, wo es begonnen worden sei.
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Streit um ein Kassendefizit von 51.423 Rtlr. Der Bruder der Appellantin hatte sich nach abgeschlossenem Studium bei seinem Vetter von Friedeborn aufgehalten und für diesen sowohl private, als auch Gelder der königlich-preußischen Kasse eingenommen und ausgegeben. Nach dem Tode des von Friedeborn wurde der Fehlbetrag festgestellt, und die Witwe forderte von von Dozem die Erstattung des Defizits und klagte beim kgl. Justizrat zu Kleve. Nach von Dozems Tod wandte sich die Appellatin, ohne eine Entscheidung des Justizrats (Justizkollegiums) abzuwarten, an Kommissare des Königs von Preußen und erwirkte einen Arrest auf die Güter der Appellantin. Diese begründete ihre Appellation damit, daß ihr Bruder nie offiziell Kassierer oder Buchhalter seines Vetters gewesen, also auch keine Rechenschaft schuldig sei und von Friedeborn ihn zu Lebzeiten nie dazu aufgefordert habe. Außerdem sei der „Absprung“ vom Justizrat zu den Kommissaren nicht rechtmäßig gewesen, da das Verfahren dort zu Ende geführt werden müsse, wo es begonnen worden sei.
AA 0627, 1397 - D 637/1728
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 2. Buchstabe D
1725 - 1728 (1660 - 1727)
Enthaeltvermerke: Kläger: Hedwig Sophia von Dozem (Dotzem) als Erbin ihres Bruders, des Kriegskommissars Johann Hermann von Dozem, Kleve, (Bekl.: Johann Hermann) Beklagter: Witwe und Erben des klevisch-märkischen Geheimen Regierungsrats und Ober(landsteuer)empfängers Paul von Friedeborn, Kleve, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Adolph Brandt 1725 - Subst.: Dr. J(ohann) N(ikolaus) Schmidt - Dr. Philipp Ludwig Meckel 1726 - Subst.: Dr. Johann Eberhard Frech Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Friedrich Hofmann (sen.) [1715] 1725 - Subst.: Dr. Georg Andreas Geibel - Dr. Hofmann iun. (1725) Prozeßart: Appellationis et mandati attentatorum revocatorium et arresti cassatorium et inhibitorium sine clausula Instanzen: 1. Justizkollegium (Kgl. Justizrat) zu Kleve 1719 - 2. Kommissare des Königs von Preußen (als Herzog von Kleve) 1720 - 3. RKG 1725 - 1728 (1660 - 1727) Beweismittel: Bd. I und II: Botenlohnschein 1725 (Q 15). Bilanzen des von Friedeborn 1690 - 1714 (Q 16). Bilanzen (in Q 40). Liste der Güter des Johann Hermann von Dozem (in Q 40). Auszug aus einem klevischen Landtagsabschied von 1660 (Q 44). Botenlohnschein (Q 60); Bd. III: zahlreiche Quittungen, Bilanzen und Auszüge aus Geschäftsbüchern. Beschreibung: 3 Bde.; 11,5 cm, 477 Bl.; Bd. I: 4 cm, 148 Bl., gebunden; Q 1 - 39; Bd. II: 2 cm, 145 Bl., gebunden; Q 40 - 71; Bd. III: 5,5 cm, 284 Bl., gebunden; Beilagen 1700 - 1727. Vgl. RKG 1398 (D 638/1729) und 1399 (D 639/1730).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.07.0202, 10:26 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 2. Buchstabe D (Gliederung)