Streit um ein Kassendefizit von 51.423 Rtlr. Der Bruder der Appellantin hatte sich nach abgeschlossenem Studium bei seinem Vetter von Friedeborn aufgehalten und für diesen sowohl private, als auch Gelder der königlich-preußischen Kasse eingenommen und ausgegeben. Nach dem Tode des von Friedeborn wurde der Fehlbetrag festgestellt, und die Witwe forderte von von Dozem die Erstattung des Defizits und klagte beim kgl. Justizrat zu Kleve. Nach von Dozems Tod wandte sich die Appellatin, ohne eine Entscheidung des Justizrats (Justizkollegiums) abzuwarten, an Kommissare des Königs von Preußen und erwirkte einen Arrest auf die Güter der Appellantin. Diese begründete ihre Appellation damit, daß ihr Bruder nie offiziell Kassierer oder Buchhalter seines Vetters gewesen, also auch keine Rechenschaft schuldig sei und von Friedeborn ihn zu Lebzeiten nie dazu aufgefordert habe. Außerdem sei der „Absprung“ vom Justizrat zu den Kommissaren nicht rechtmäßig gewesen, da das Verfahren dort zu Ende geführt werden müsse, wo es begonnen worden sei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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