Vor Richter Andries von Wys, Johann von Pont, Werner Bartolf und Rikolf Colyn, Schöffen des königlichen Stuhls von Aachen, bekennen Heylke Knipperweys und deren Tochter Katharina, daß sie an dem von dem Kapitel U. L. F. daselbst erworbenen Haus in der Gasse bei dem Parwysch nächst dem Kirchhof kein Recht außer ihrer lebenslänglichen Nutzung beanspruchen und dasselbe nach ihrer beider Ableben daher dem Kapitel heimfallen soll, daß sie aber für die Dauer ihrer Leibzucht das Haus in baulichem Stand zu halten haben, ausgenommen den zunächst zwischen demselben und den übrigen Häusern durchgehenden großen Kanal, den das Kapitel zu unterhalten hat. G. int jair ons heren doe man schreiff Dusent dryhondert seys ind syevenzich jair, op des goiden sint Thomas dach des heilligen Apostels.