Hermann Scherer, Bürger zu Weilburg, und seine Frau Grete verkaufen dem Dekan, Kapitel und den Herren insgesamt des Stifts Weilburg zur Präsenz für 6 Gulden, die diese ihnen bezahlt haben, 6 Tournosen ewiger Gülte, fällig am heiligen Pfingsttag, aus ihrem Haus nebst Hofreite zu Weilburg gegenüber Henchin Phorteners Haus zwischen 'Clais Hirshus(er)s' Haus und Gelchin Pyfferschin Haus sowie aus ihrem Weingarten 'in der Ruschenbach' zwischen Heincze Bingezails Weingarten und dem Weingarten des Henchin Zimmermann von Braunfels ('Brunenfelsch'). Das Haus zinst zuvor zu Bodenzins 5 Tournosen, nämlich dem Liebfrauenaltar 'der vorholen' 2 1/2 Tournosen und Henne Huderupper 2 1/2 Tournosen. Der Weingarten zinst zuvor 3 Tournosen Hylle von Selbenhausen ('Schelmenh(use)n'). Die vorgenannten 6 Tournosen Gülte sollen auf der Jahrzeit des + Grafen Johann von Nassau ausgeteilt werden, von dessen Geld sie gekauft sind. Bei Leistungsversäumnis kann der Präsenzmeister oder sonstige Beauftragte des Stifts Haus, Hofreite und Weingarten in drei Tagen und sechs Wochen gerichtlich einziehen ('inholen unde infordirn'). - Junker Emmerich Wolfskehl von Vetzberg ('Foytz-'), Vogt zu Weilburg, Kuno von Elkerhausen der Alte, Bürgermeister, Philipp von Allendorf und Hermann von Dernbach, Schöffen daselbst, künden das Siegel der Stadt Weilburg an.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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