Johann von Brochusen, Abt zu Abdinghof [Benediktinerkl. in Paderborn], Johann Spiegel zum Dringenberg [Sö Bad Driburg (Stadt Bad Driburg, Kr. Höxter)] und Bernd von Hörde d. J. zum Neuenhaus [Neuhaus w Paderborn (Stadt Paderborn)], kurkölnische Amtleute, schlichten einen Streit zwischen Kloster Hardehausen und der Stadt Nieheim (Nym) [Kr. Höxter] um Haus und Hof des Klosters in der Stadt Nieheim dahingehend, daß das Kloster dort zwei Familien nach seinem Gefallen wohnen lassen kann, ganz gleich, ob diese aus Nieheim oder anderswoher kommen. Diese dürfen in der Stadt Handwerk oder Handel frei ausüben. Sollte dort die Rolandsche mit dem langen Hans wohnen bleiben wollen, so soll das ohne Vorrecht einer der beiden streitenden Parteien möglich sein. Der Abt, die beiden Amtleute, Domherr Otto von Twiste, Johann van dem Hamme, Benefiziat im Dom, als Schiedsleute der Stadt Nieheim und die Busdorfer Kanoniker Heinrich Schouldere und Cord Busse als Schiedsleute des Klosters kündigen ihre Siegel an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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