Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Oheim Bischof Georg von Metz ihm zum jüngsten Johannistag [24.06.] die 5.000 Gulden, die er gemäß seiner Verschreibung zu geben verpflichtet ist, schuldig geblieben war. Nachdem der Bischof ihn um ein Jahr Aufschub gebeten hatte, hat der Pfalzgraf ihm die Hälfte der 5.000 Gulden für ein Jahr gestundet, sodass Georg ihm zur Frankfurter Herbstmesse 2.500 Gulden ausrichten sollte. Der Pfalzgraf quittiert dem Bischof und Stift zu Metz über diese zum heutigen Tag empfangene Summe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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