Hermann der Bischof, seine Ehefrau Frau Hailwig und ihr Sohn Konrad, Bürger zu Rottweil, urkunden, dass ihr Streit mit Äbtissin und Sammlung von Wald (Walde) um den Hof zu Riedetsweiler (Rv(e)czlinswiler) gütlich dahingehend geschlichtet wurde, dass die Frauen von Wald den Ausstellern von diesem Hof, den die Hailwig wegen ihrer Mutter beanspruchte, während der nächsten zehn Jahre jährlich auf Martini 3 Malter Korn, 2 Malter Roggen, 1 Malter Haber Pfullendorfer (Phfullendorffer) Maß und 5 Schilling Pfennig Konstanzer (Costenzer) Münzen in Kloster Wald entrichten müssen. Ferner soll das Kloster aus dem Hof an Hailwigs Schwester, Klosterfrau in Wald, auf Lebenszeiten jährlich 1 Malter Roggen und 3 Schilling Pfennig geben. Wenn wegen Misswachs das Getreide nicht vom Hof geliefert werden kann, muss das Kloster aus seinen anderen Gütern Ersatz schaffen. Nach Ablauf der 10 Jahre ist der Hof dem Kloster ledig und die Aussteller verzichten auf alle Ansprüche.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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