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Hermann Babbe, Bürgermeister, und Johann van Raden, Kämmerer der Stadt Paderborn, beurkunden, daß Bf Simon von Paderborn wegen eines zwischen Kloster Dalheim und den Brüdern Heidenreich, Wulf und Rave von dem Kalenberg um die Hungerkempe in der Mark von Husen entstandenen Streits eine Grenzweisung mit Wissen und Willen der beiden Parteien und in Gegenwart von vier Schiedsleuten vermittelt habe. Nach dem wörtlich eingerückten Text der Übereinkunft vom 15. November 1482 haben die beiden streitenden Parteien vereinbart, die Grenze der Hungerkempe sobald wie möglich abzugehen. Sollten die Ländereien dabei denen von Kalenberg zugewiesen werden, so sollen sie diese nach ihrem Gefallen nutzen, sollten sie aber Kloster Dalheim zugewiesen werden, so sollen sie beide Parteien zunächst sechs Jahre lang gemeinsam bewirtschaften. Als Schiedsleute sind genannt: seitens Kloster Dalheim Wilhelm Volmers, Bürgermeister, und Meister Arnd Berch, in decretis baccalaureus, seitens derer von Kalenberg Hermann Babben, Bürgermeister, und Johann Deys, Bürger zu Paderborn. Es wird ferner vereinbart, die Grenzweisung am 4. Februar 1483 in Gegenwart des Bfs von Paderborn, des Drosten Rave von Papenheim und des bischöflichen Vogts Bernd Rodegers abzuhalten. An diesem Termin ist nun festgelegt worden, daß sich die Zeugen beider Parteien zunächst gegenseitig über den Sachverhalt und die beiderseitigen Standpunkte unterrichten und besprechen sollten, um bei der Weisung Einmütigkeit zu erzielen. Auf Anordnung des Drosten und des Vogts haben schließlich sieben Geschworene die Weisung vorgenommen: der alte Happe, Hans Lippegausz, Henke Bolkens, Bertolt Kemmenaden, Hermann Pinxten, Gottschalk Knipes und Johann Storckes. Aufgrund dieser Weisung und einer weiteren, durch zwei seitens Kloster Dalheim benannter Zeugen sind die Grenzen der Hungerkempe folgendermaßen umschrieben und bezeichnet worden: außerhalb der Landwehr am Northolt neben der Spitze des Northolts von Dalheim her zur Landwehr etwa zehn Ruten lang, wo ein Zeichen in einen Baum gehauen ist; dann über das Feld rechts hinab zum Tal (grunt), vor dem Busch her zwischen dem Northolt und dem Tal, wo ebenfalls ein Zeichen in eine Eiche gehauen ist; durch das Tal oberhalb der neuen Mühle, etwa zwei Wenden hoch an das Buchenholz (bockholt), wo der Berg des Buchenholzes oberhalb des Tals endet und ebenfalls ein Zeichen in einen Baum gehauen ist. Auf Bitten der Brüder von Kalenberg und der wegen ihres Zehnten anwesenden Kanoniker Gottfried Arndes, Konrad Brinckmann und Johann Gotte zu St. Peter und Andreas in Paderborn haben Hermann Rengers und Johann Bullogen, Bürgermeister zu Lichtenau, das Stadtsiegel angehängt. Feria tercia post festum Purificationis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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