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Kaiser Franz I. bekundet, dass Heinrich [von Bibra], Bischof und
Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich
verliehe...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1761-1770
1764 Dezember 15
Ausfertigung, Pergament in rotem Samteinband, mit gelb-schwarzer Seidenkordel angehängtes Majestätssiegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist zu Wien den fünffzehenden tag monaths Decembris nach Christi unsers lieben Herrn und Seeligmachers gnadenreichen geburt im siebenzehen hundert vier und sechzigsten unsers reichs im zwanzigsten jahre
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Franz I. bekundet, dass Heinrich [von Bibra], Bischof und Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehn und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, wie sie dem früheren Abt Amand [von Buseck] bereits von Franz I. 1747 März 2 (den zweyten Martii siebenzenhundert sieben und vierzig) bestätigt worden sind [vgl. Nr. 2279]. Franz bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Fürsten von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehn des Reichs. Heinrich gelobt durch seine Bevollmächtigten, Johann Philipp Freiherr von Bibra, kurfürstlich-mainzischer, fürstlich-bambergischer und fürstlich-würzburgischer Geheimer Rat und Gottfried von Wallau, fuldischer Geheimer Rat und Agent am kaiserlichen Hof, unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und das Kloster Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Ausstellungsort: Wien. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, [[jp...
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Frantz manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: vidit Rudolph [?] fürst Colloredo manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Ad mandatum sacrae casareae / maiestatis proprium / Christian August freiherr von Zech manu propria)
Registraturvermerk auf S. 13: (Collationiert und registriert / M. J. Molitor)
Rudolph Joseph Reichsgraf von Colloredo-Waldsee [geboren 1706 Juli 6, gestorben 1788 November 1], seit 1745 Reichsvizekanzler, vgl. NDB 3 (1957) S. 329.
Vgl. Nr. 2279.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.