Matthes Scherer, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Hans Eußer und seiner Ehefrau Apollonia über 50 Gulden gegenüber Leonhard Rechner, Kanoniker am St. German- und Moritz-Stift zu Speyer.