Grundsatzgespräche des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Abteilungsleiter Migration des BMI: Gespräch am 1. Feb. 1999
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BArch B 106/340725
BArch B 106 Bundesministerium des Innern
Bundesministerium des Innern >> B 106 Bundesministerium des Innern >> Hauptgruppe 1 Verfassung und Verwaltung >> (Az. 125*) Aufenthalts- und Niederlassungsrecht >> (Az. 125 4*) Asylrecht >> (Az. 125 44*) Bundesamt für Migration und Flüchtling >> (Az. 125 440*/441*/442*/443*) Allgemeines, Personal, Organisation, Haushalt >> Grundsatzgespräche des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Abteilungsleiter Migration des BMI
Feb. 1999
Enthält:
TOP1: Einführung der Einzelentscheiderstatistik bei BAMF; TOP2: Verhaltens- und Leistungskontrolle von Schreibkräften beim BAMF; TOP3: Prognose der Zugangszahlen für das Jahr 1999; TOP4: Sachstand der Organisationsmaßnahmen beim BAMF; TOP5: Insgesamt anhängige Verfahren beim BAMF; TOP6: Zeitdauer der Übermittlung der AFIS-Fingerabdruckerkenntnisse vom BKA an das BAMF; TOP7: Beabsichtigter Anschluss des Bayrischen VGH an das BAMF-System ASYLIS; TOP8: Monitoring der Mitarbeiter des BAMF an den deutschen Auslandsvertretungen; TOP9: Deutsche EU-Ratspräsidentschaft sowie Vorbereitungskonferenz zur Umsetzung des PAHRE-Programms; TOP10: Treffen des Ministers mit Hilfsorganisationen und Wohlfahrtverbänden im BMI zum Asyl- und Ausländerrecht; TOP11: Verfahrensablauf bei Erst- und folgeverfahren - Petition sowie Dienstaufsichtsbeschwerde des Rechtsanwaltes Nelles; TOP12: Ruhensregelung Ruanda/Burundi; TOP13: Dienstanweisung des BAMF zur Übermittlung von Erkenntnissen über Straftaten an die Staatsanwaltschaften; TOP14: Verschiedenes
TOP1: Einführung der Einzelentscheiderstatistik bei BAMF; TOP2: Verhaltens- und Leistungskontrolle von Schreibkräften beim BAMF; TOP3: Prognose der Zugangszahlen für das Jahr 1999; TOP4: Sachstand der Organisationsmaßnahmen beim BAMF; TOP5: Insgesamt anhängige Verfahren beim BAMF; TOP6: Zeitdauer der Übermittlung der AFIS-Fingerabdruckerkenntnisse vom BKA an das BAMF; TOP7: Beabsichtigter Anschluss des Bayrischen VGH an das BAMF-System ASYLIS; TOP8: Monitoring der Mitarbeiter des BAMF an den deutschen Auslandsvertretungen; TOP9: Deutsche EU-Ratspräsidentschaft sowie Vorbereitungskonferenz zur Umsetzung des PAHRE-Programms; TOP10: Treffen des Ministers mit Hilfsorganisationen und Wohlfahrtverbänden im BMI zum Asyl- und Ausländerrecht; TOP11: Verfahrensablauf bei Erst- und folgeverfahren - Petition sowie Dienstaufsichtsbeschwerde des Rechtsanwaltes Nelles; TOP12: Ruhensregelung Ruanda/Burundi; TOP13: Dienstanweisung des BAMF zur Übermittlung von Erkenntnissen über Straftaten an die Staatsanwaltschaften; TOP14: Verschiedenes
Bundesministerium des Innern (BMI), 1949-
Aktenführende Organisationseinheit: A 3
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 13:02 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) (Tektonik)
- Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) (Tektonik)
- Inneres (Tektonik)
- Bundesministerium des Innern (Bestand)
- B 106 Bundesministerium des Innern.- Hauptgruppe 1 Verfassung und Verwaltung (Gliederung)
- 125 Aufenthalts- und Niederlassungsrecht (Gliederung)
- 125 4 Asylrecht (Gliederung)
- 44 Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Gliederung)
- 440-443 Allgemeines, Personal, Organisation, Haushalt (Gliederung)
- Grundsatzgespräche des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Abteilungsleiter Migration des BMI (Serie)