Ludwig Lemlin aus Ödenwaldstetten, wegen verbotenen rückfälligen Wilderns im württembergischen Forst aus Furcht vor Strafe außer Landes geflohen, jedoch durch Vermittlung guter Herren und frommer Leute unter nachgen. Bedingungen vom Forstmeister zu Zwiefalten HansRiecker(Riegker)wieder eingelassen, gelobt eidlich diesem 24 fl rh Strafe zu bezahlen, ferner im württembergischen Forst keinerlei Waidwerk mehr zu treiben, und schwört U. Er stellt vierBürgen, die sich verpflichten, ihn bei Bruch dieser Verschreibung der Obrigkeit auszuliefern, andernfalls 40 fl zu entrichten. L. war schon zuvor wegen verbotenen Waidwerks gef. gewesen. - Bürgen: 1) Ulrich Fromm, Schultheiß 2) Jörg Wirt 3) Simon Allgeyer und 4) Cuonlin Geggeler, alle zu Ödenwaldstetten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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