Kurfürst Philipp von der Pfalz und Graf Johann I. [von Pfalz-Simmern] zu Sponheim übertragen als gute Söhne ihrer Väter den observanten Franziskanern das auf eigenem Grund neugebaute Kloster zu Kreuznach, in der Mainzer Diözese gelegen, zu deren Gebrauch und Wohnsitz des Konvents, übertragen es gleichzeitig der römischen Kirche und stellen es unter den Schutz des Heiligen Stuhls. Dies geschieht unter der Bedingung, dass die Franziskaner aus der Provinz Straßburg kommen und dem dortigen Provinzvikar unterstehen. Sollten sie einem anderen Provinzvikar unterstellt werden oder Brüder aus anderen Provinzen hinzukommen, sollen Herrschaft und Besitz wieder an Philipp und Johann bzw. deren Erben zurückgegeben werden. Ursprünglich hatten beider Väter, Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz und Friedrich I. [von Pfalz-Simmern], zum Seelenheil aller das Kloster gegründet und begonnen zu bauen, die Zustimmung Papst Sixtus' IV. eingeholt und sich gewünscht, dass die dort anzusiedelnden Franziskaner der Obödienz des Provinzvikars der Provinz Straßburg unterstehen und nach den Regeln und Gewohnheiten von Nikolaus III. und Clemens V. leben. Beide Fürsten hatten die Fertigstellung jedoch nicht mehr erlebt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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