Scheidung zwischen Gadeke van Munster und seinem Schwiegersohn Joh. von Yttersom: 1500 Mai 4 soll Gadeke in Vreden dem Joh. 600 rheinische Goldgulden zahlen und einen "beslagen tabbert" überliefern und weitere 4 Jahre nacheinander je 100 zahlen und seine Tochter bekleiden und "bekleinnoden" nach Gewohnheit des Stiftes Münster. Alsdann sollen Johann und seine Frau auf deren elterliche Erbschaft verzichten. Zeugen auf Seiten Gadekens: Hynrick Vallick, Herr Florens von Langhen, Domherr, und Herr Frederick Hudepoill; auf Seiten Johanns: Jacob von Yttersum.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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