Vertrag zwischen der Stadt Giengen und Herzog Johann Friedrich von Württemberg über die Verpfändung des Patronatsrechts, des Besitzes und der Gefälle des Klosteramts Giengen auf 30 Jahre an die Stadt Giengen gegen die Zahlung von 38000 Gulden auf 30 Jahre und gegen Übernahme der Besoldung der Pfarrei.
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 488 U 119
Bü 21
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 488 Herbrechtingen
Herbrechtingen >> Urkunden >> Rechte und Gülten zu Giengen
1617 März 24
1 Libell (Pergament, 10 Blatt) und 1 Aktenstück (Papier, 1 Doppelblatt)
35 x 28 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Siegler: Herzog Johann Friedrich von Württemberg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel, abgegangen
Besonderheiten: Enthält als Aktenstück ein Schreiben des Sixt Brauch, Untervogt zu Heidenheim, an Herzog Johann Friedrich von Württemberg vom 18. März 1617 bezüglich der Erstellung des Vertragskonzepts.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel, abgegangen
Besonderheiten: Enthält als Aktenstück ein Schreiben des Sixt Brauch, Untervogt zu Heidenheim, an Herzog Johann Friedrich von Württemberg vom 18. März 1617 bezüglich der Erstellung des Vertragskonzepts.
Brauch; Sixt, Untervogt
Giengen an der Brenz HDH
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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