Vertrag zwischen der Stadt Giengen und Herzog Johann Friedrich von Württemberg über die Verpfändung des Patronatsrechts, des Besitzes und der Gefälle des Klosteramts Giengen auf 30 Jahre an die Stadt Giengen gegen die Zahlung von 38000 Gulden auf 30 Jahre und gegen Übernahme der Besoldung der Pfarrei.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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