Des Propsts der Kollegialkirche St. Martin in Colmar Exemtorialdekret auf das von Papst Pius II. an ihn über andere wegen Inkorporation des Klosters Pairis in das Kloster Maulbronn verlassene Mandat, dass solches auch nach seiner Inkorporation noch als ein Priorat für sich bestehen und eben die selben Rechte und Freiheiten wie das Kloster Maulbronn und welche es vorher (vorhin) gehabt habe, genießen und haben könne.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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