Regierung Rescript, dass so lange die Ländereien Behuf der Schatzung ausgetan und den Kotten für unterhabenden Haus, Hof, Garten und gemeine Austrift die Kirchspiels Lasten abgetragen wird, mit anderen extraordinarien beschwert werden soll.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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