Christian III., König von Dänemark, die Herzöge Johann der Ältere von Schleswig-Holstein-Hadersleben und Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf, Gebrüder, für sich und ihren Bruder Herzog Friedrich von Schleswig-Holstein, und Herzog Philipp I. von Pommern-Wolgast für sich und in Vollmacht seines Verwandten Herzog Barnim XI. zu Pommern-Stettin schließen über die pommerschen Besitzungen des Klosters Reinfeld, genannt die "Reinefeldische Havemesterpe", die von den pommerschen Herzögen eingezogen worden sind, in Fortbesetzung und Vollziehung des am 4. September 1543 in Kiel geschlossenen Vergleichs, wozu Christian III. und seine Brüder, sowie Abt Otto für sich, den Prior Lukas, den Konvent und das ganze Kloster Reinfeld die Räte Otto von Sehestedt und Jürgen Corper, Sekretär, und die pommernschen Herzöge den Hofmarschall Ulrich von Schwerin, den Kanzler und Doktor der Rechte Balthasar vom Walde, Nikolaus von Klempten und Matthias Budden, Hauptmann zu Treptow und Klempenow, nach Treptow (Tollense) gesandt haben, den folgenden Vertrag: Die pommerschen Herzöge setzen das Kloster wieder in den Besitz der genannten Güter ein, mit dem Recht, einen Hafenmeister aus dem Orden oder einen anderen Verwalter dorthin zu setzen, wo er vorher gewesen ist, und erhalten aus den Gütern die folgenden Einkünfte und Gerechtigkeiten, die ihnen von alters her zustehen, aber nichts darüber hinaus: 1) Folge, Hufensteuer und Landsteuer über alle sechs Dörfer. 2) 80 Gulden Münze, als Ablagergeld von den sechs Dörfern. 3) Jagd ohne Zehrung, auch der Hofmeister hat die Jagd. 4) Bauholz aus den Dörfern Waltzin, Letzin und Wolkow nur mit des Hofmeisters Zustimmung. 5) der Hofmeister hat den Fischfang im Japzow allein, soll jedoch, wenn er etwas fängt, dem Amtmann zu Treptow Küchenfische abgeben. 6) dem Hofmeister soll es frei stehen, ob er dem Amtmann zu Treptow auf dessen Anfordern ein Pferd leihen will. 7) jedoch weil der Hofmeister von der Mönchsmühle zu Treptow stets Stadt- und Bürgerrecht gedan und, wenn der Herzog von der Stadt etliche Pferde gefordert, der Stadt ein Pferd mit einem Knecht zur Verfügung gestellt hat, so soll es hierbei bleiben. 8) Allen Dienst in den Dörfern Japzow, Wildberg und Reinberg wie schon seit 50 Jahren, jedoch was Abt und Hofmeister von diesen drei Dörfern durch Bitte und guten Willen an Dienst erhalten können, damit sollen die Herzöge zufrieden sein, umgekehrt haben der Amtmann, sein Diener oder Landreiter bei dem Schulzen Nachtlager und Bewirtung. 9) den Wagendienst in den Dörfern Weltzin, Letzin und Wolkow, was sie und ihre Amtleute darüber hinaus in diesen drei Dörfern durch Bitte und guten Willen an Dienste erhalten, damit sollen Abt und Hofmeister zufrieden sein. Geschehen und gegeven tho Treptow up der Tollenseh inn unser der Hertogen von Pomern etc. Stadt am Sondage na Nicolai anno usw. (1543).