Anzeige an die Revierförsterei Comburg auf deren Anfrage vom 17. März, dass seit der Landesvermessung von 1830 an in der Fläche der diesfürstlichen Waldungen im Revier Comburg keine Veränderung vorgegangen ist etc., welche Auskunft für den Zweck der Bearbeitung eines neuen Forstpolizeigesetzes verlangt worden ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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