Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 des Rates vom 24.7.1979 betreffend die Nacherhebung von noch nicht vom Abgabenschuldner angeforderten Eingangs- oder Ausfuhrabgaben für Waren, die zu einem Zollverfahren angemeldet worden sind, das die Verpflichtung zur Zahlung derartiger Abgaben beinhaltet

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv