Joachim G. zu Ortemburg verschreibt seiner Frau Vrsula, Tochter des verstorbenen Hr. Reumund Fugger Hr. zu Kirchperg und Weissenhorn, nachdem er sie mit Rat und Willen seines verstorbenen Vaters Christoff zu Ortemburg und der anderen G. zu Ortemburg geheiratet, 30.000 fl Heiratsgut erhalten und diese mit 10.000 fl widerlegt und dazu als Morgengabe 3000 fl gegeben hatte, gemäß der Verpflichtung, diese 43.000 fl und das, was ihr noch zukommen sollte, auf freieigenen Gütern anzulegen, wobei für je 20 fl ein Gülte von 1 fl zu rechnen ist, die Schlösser und Herrschaften Mattigkhouen und Neidegg im Fürstentum Bayern mit aller Zugehörung, welche sie nach seinem Tode, gleich ob Kinder da sind oder nicht, bis zur vollständigen Ablösung der 43.000 fl Heiratsgut, Widerlegung und Morgengabe sowie der 800 fl für ihren halben Anteil am Silbergeschirr und seiner Fahrnis innehaben soll. Von dieser Verschreibung wird eine Ausfertigung an Hr. Hanns Jacob und die anderen gleichlautenden an Hr. Geörg und Christoff die Fugger, Gebrüder, gegeben.; S: Ausst.
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Joachim G. zu Ortemburg verschreibt seiner Frau Vrsula, Tochter des verstorbenen Hr. Reumund Fugger Hr. zu Kirchperg und Weissenhorn, nachdem er sie mit Rat und Willen seines verstorbenen Vaters Christoff zu Ortemburg und der anderen G. zu Ortemburg geheiratet, 30.000 fl Heiratsgut erhalten und diese mit 10.000 fl widerlegt und dazu als Morgengabe 3000 fl gegeben hatte, gemäß der Verpflichtung, diese 43.000 fl und das, was ihr noch zukommen sollte, auf freieigenen Gütern anzulegen, wobei für je 20 fl ein Gülte von 1 fl zu rechnen ist, die Schlösser und Herrschaften Mattigkhouen und Neidegg im Fürstentum Bayern mit aller Zugehörung, welche sie nach seinem Tode, gleich ob Kinder da sind oder nicht, bis zur vollständigen Ablösung der 43.000 fl Heiratsgut, Widerlegung und Morgengabe sowie der 800 fl für ihren halben Anteil am Silbergeschirr und seiner Fahrnis innehaben soll. Von dieser Verschreibung wird eine Ausfertigung an Hr. Hanns Jacob und die anderen gleichlautenden an Hr. Geörg und Christoff die Fugger, Gebrüder, gegeben.; S: Ausst.
Grafschaft Ortenburg Urkunden 2045
Ortenburg Archiv Urkunden 1147 [1551 IV 22]
Zusatzklassifikation: O
Grafschaft Ortenburg Urkunden
Grafschaft Ortenburg Urkunden >> 1551-1600
[nach 1551 April 22]
Hnweis: nicht vollzogenes Or.
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: US: Joachim Graue zu Ortenburg etc. mpp.
Überlieferung: Or., nicht vollzogen
Originaldatierung: Geben (ohne Datum).
Medium: A = Analoges Archivalie
Erläuterung des Schadens: besch.
Jahr: 1551
Monat: 4
Tag: 22
Überlieferung: Or., nicht vollzogen
Originaldatierung: Geben (ohne Datum).
Medium: A = Analoges Archivalie
Erläuterung des Schadens: besch.
Jahr: 1551
Monat: 4
Tag: 22
Besonderheiten: Nicht vollzogenes Or.
Mattighofen (Bz. Braunau, OÖ)
Neudeck (Lkr. Rottal-Inn)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:27 MESZ
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