Joachim G. zu Ortemburg verschreibt seiner Frau Vrsula, Tochter des verstorbenen Hr. Reumund Fugger Hr. zu Kirchperg und Weissenhorn, nachdem er sie mit Rat und Willen seines verstorbenen Vaters Christoff zu Ortemburg und der anderen G. zu Ortemburg geheiratet, 30.000 fl Heiratsgut erhalten und diese mit 10.000 fl widerlegt und dazu als Morgengabe 3000 fl gegeben hatte, gemäß der Verpflichtung, diese 43.000 fl und das, was ihr noch zukommen sollte, auf freieigenen Gütern anzulegen, wobei für je 20 fl ein Gülte von 1 fl zu rechnen ist, die Schlösser und Herrschaften Mattigkhouen und Neidegg im Fürstentum Bayern mit aller Zugehörung, welche sie nach seinem Tode, gleich ob Kinder da sind oder nicht, bis zur vollständigen Ablösung der 43.000 fl Heiratsgut, Widerlegung und Morgengabe sowie der 800 fl für ihren halben Anteil am Silbergeschirr und seiner Fahrnis innehaben soll. Von dieser Verschreibung wird eine Ausfertigung an Hr. Hanns Jacob und die anderen gleichlautenden an Hr. Geörg und Christoff die Fugger, Gebrüder, gegeben.; S: Ausst.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv