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Forstkarten betreffend Altwürttemberg (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Karten, Pläne und Zeichnungen >> Handschriftliche Karten >> Altwürttemberg (bis 1806)
1564-1803 (bis 1811)
Überlieferungsgeschichte
Karten meist altwürttembergischer Provenienz (bis 1968 unter der Signatur A 60)
Inhalt und Bewertung
Nach Ausweis älterer Repertorien (vgl. A 605 H 107 mit N 3) bildeten der schon im herzoglichen Archiv bestehende Kern des Bestands (Nr. 1-29) und die bis um 1930 hinzugekommenen Blätter (Nr. 30-50) einen Teilbestand der altwürttembergischen Forstlagerbücher (heute H 107). Die Trennung erfolgte vermutlich um 1935, wobei das unten genannte Archivverzeichnis angefertigt wurde.
Als wichtigstes Dokument zählt zum Bestand das Kartenwerk "Chorographia ducatus wirtembergici" von Georg Gadner aus dem Ende des 16. Jahrhunderts. Neben ihm enthält der Bestand etwa fünfzehn weitere Blätter Gadners und anderer Kartografen seiner Zeit, die anderen entstammen dem 17. und 18. Jahrhundert.
Die Karten betreffen sowohl ganze Forstbezirke wie einzelne Waldungen, Jagddistrikte und strittige Grenzbereiche. Regionale Schwerpunkte bilden der Schwarzwald mit den Forsten Altensteig, Liebenzell, Freudenstadt und den Reichenbacher Klosterwaldungen, daneben der Stuttgarter, Uracher und Heidenheimer Forst sowie die Blaubeurer Klosterwaldungen.
Der Bestand enthält nicht das berühmte Forstkartenwerk des Andreas Kieser aus den Jahren 1680-1687. Ursprünglich im Archiv verwahrt (vgl. Rösler, G. Fr., Beyträge zur Naturgeschichte des Herzogthums Wirtemberg I, 1788, S. 6.), gelangte es später in die heutige Württembergische Landesbibliothek, die es durch einen Bombenangriff 1944 verlor. Schwarz-Weiß-Kopien in Originalgröße nach Negativen, die die Landesbildstelle Württemberg kurz vor dem Krieg gefertigt hatte und bis heute besitzt, finden sich im Bestand J 381 Nr. 52 des Hauptstaatsarchivs.
Mehrere hundert Karten über Forste und Waldungen Altwürttembergs aus dem 18. Jahrhundert wurden von den Forstkarten im Bestand N 70 getrennt und zu N 3 genommen, konnten aber noch nicht verzeichnet werden.
1. Der Bestand Forstkarten: Neben Land- und Flurkarten verwahrt das Hauptstaatsarchiv eine größere Menge von Forstkarten. Der vorliegende Bestand enthält diejenigen zu (Alt-)württemberg vor 1803. Forstkarten können sich auf unterschiedliche Ebenen des Forstwesens beziehen. Einige dienen der Darstellung aller Forste einer Herrschaft, beziehen sich also auf eine ganze Herrschaft, andere stellen die Situation in einem Forst dar. Die überwiegende Zahl bezieht sich aber auf einzelne Waldungen, wobei auch mehrere (benachbarte) Waldungen auf einer Karte dargestellt werden können. Die ersten Forstkarten kommen in Württemberg im 16. Jh. auf. Sie haben den Charakter von Gesamtkarten, stellen also eine ganze Herrschaft oder einen ganzen Forst relativ kleinmaßstäblich dar. Forstwirtschaftlich waren solche Karten weniger von Nutzen, die Maßstäbe zu klein, um forstwirtschaftliche Details herauszustellen. Es ging mehr um eine Darstellung der Herrschaft insgesamt, für die Forstrechte fundamental waren. Die Forsten waren flächig und damit leicht eine Herrschaft kartographisch darstellbar. Mit prächtigen Wappendarstellungen werden der Herrscher und seine Herrschaft auf den Karten herausgestellt. Gadner beispielsweise beschränkt sich in seiner Chorographia nicht auf die Darstellung des Forstes, sondern gibt auch Orte und Gegebenheiten außerhalb der Forstgrenzen wieder. Das Herzogtum Württemberg war in Forsten als selbständige Amtsbezirke eingeteilt, daher bedeutete eine Darstellung der Forsten eine Darstellung der Herrschaft überhaupt. Forstgrenzen, die Namen der Waldungen eines Forstes, deren Umgebung u.a. sind aber solchen Karten zu entnehmen. Daneben gab es schon damals Karten, die mehr ins Detail gingen, wenn etwa Forst- oder Jagdgrenzen strittig waren und durch genaue Kartierung festgehalten werden sollten. Später wird die Darstellung großmaßstäblicher und geht stärker ins Detail. Charakteristisch wird die systematische Erfassung eines Forstes mit allen Huten und Waldungen. Es entstehen Kartenwerke, also Serien von Karten gleicher Machart. Derartige systematische Erfassungen erfolgten vor allem für Waldungen aus ehemaligem Klosterbesitz. Der heruntergekommene und schlechte Zustand und die dürftige Verwaltung dieser Wälder machten eine gründliche Kartierung als Grundlage einer effizienteren Verwaltung nötig. Sehr unterschiedliche Informationen können in solchen Forstkarten enthalten sein. Lage und Umriss eines Waldes gehören fast immer dazu. Die Größe des Waldes, also seine Gesamtfläche, kann in Titel oder Legende angegeben sein oder durch komplizierte trigonometrische Verfahren errechnet werden. Die angrenzenden Waldungen mit ihren Besitzern wie auch andere Nutzungsflächen wie Wiesen, Egart und Äcker sind häufig genannt, Besitzverhältnisse für Waldungen und andere Nutzungsflächen oft minutiös festgehalten. Wege um den Wald herum oder durch den Wald sind häufig eingezeichnet, manchmal auch der Viehtrieb benachbarter Gemeinden. Ähnlich sind Bäche oder Flüsse in ihrem Verlauf festgehalten und gar die Lage der (Säge-)mühlen eingezeichnet. Zur genauen Grenzfestlegung können die Grenzsteine auf einer Karte festgehalten sein, mitunter auch die Abstände zwischen ihnen, woraus sich der Waldumfang errechnen lässt, wenn dieser nicht schon angegeben ist. Einige Karten widmen sich speziell der Marksteinsetzung und halten fast protokollarisch deren genaue Lage fest. Siedlungen, Einzelhöfe und einzelne Häuser in der Nähe des Waldes sind ebenfalls häufig - nicht selten in schönen Miniaturen - eingetragen. Forstwirtschaftlich nützlich sind Angaben zur Bepflanzung des Waldes, also zu den angepflanzten Baumarten, der Qualität der Bäume oder dem Zeitpunkt des Holzschlages. Bis 1806 war die Verwaltung der Waldungen in zwei unterschiedliche Bereiche unterteilt. Seit der Reformation unterstanden die zahlreichen ehemaligen Klosterwaldungen dem Kirchenrat (daher die Bezeichnung "Kirchenratswald"). Sie waren zwar staatlich, blieben aber eine eigene Vermögensmasse mit eigener Verwaltung. Die anderen staatlichen Wälder unterstanden der Rentkammer und waren in verschiedene Forsten eingeteilt. Die Ebene darunter bildete die "Hut" (Plural Huten), wofür im 19. Jh. die Bezeichnung "Revier" aufkam. Eine Hut umfasste mehrere Wälder. Der einzelne Wald war die unterste Ebene der Gliederung. Die einstigen Klosterwaldungen kannten die Untergliederung in Forste nicht und waren auch nicht in den staatlichen Forsten einbezogen. Sie waren vielmehr nach den Klöstern gruppiert, denen sie einst gehörten. Die Ebene der Huten war auch hier bekannt, es waren aber andere als die für die dem Rentamt unterstehenden Wälder. Die Trennung von ehemaligen Klosterwaldungen und staatlichen Waldungen wurde erst nach der Mediatisierung und nach einer weiteren Säkularisierung 1806 aufgehoben. Damals erst wurden die ehemaligen Klosterwaldungen in die staatlichen Forsten und ihren Huten bzw. Revieren eingefügt.
2. Bearbeitung des Bestandes: Die Sammlung von Forstkarten geht zeitlich weit zurück und war schon im herzoglichen Archiv angelegt. Die Karten mit den Nummern 1-29 stammen aus dieser Zeit. Zusammen mit weiter hinzugekommenen Karten (Nr. 30-50) bildete dieser historische Kern der Sammlung einen Teilbestand der altwürttembergischen Forstlagerbücher (heute Bestand H 107). Die Trennung hiervon erfolgte um 1935, wobei der Bestand die Signatur A 60 erhielt und durch ein Findbuch nach damaligem Standard erschlossen wurde. Die Einordnung unter A 60 wurde erst 1968 aufgegeben und der Bestand der für Karten neu gebildeten N-Gruppe zugeordnet. Später hinzugekommene Karten verraten durch ihren Besitzstempel (meist auf der Kartenrückseite) ihre Herkunft (Provenienz). Relativ oft findet sich der Stempel "Forstdirektion", auch aus dem Forstamt Leonberg stammen viele Stücke. Einige Karten kamen über die Landesbibliothek bzw. deren Vorgänger an das "Staatsarchiv Württemberg". Einige wurden auch aus Akten herausgezogen und dem Kartenbestand zugeordnet. Ein relativ umfangreicher Teil (mehrere hundert Karten) war im Bestand N 70 und wurde bei der Bearbeitung durch Karl Hofer Ende der 70er Jahre entsprechend der Epochenmarke 1803/06 extrahiert und N 3 zugewiesen, ohne schon verzeichnet zu werden. Mehrmals wurde der Bestand N 3 überprüft und fehlgeordnete Einzelstücke in andere Bestände eingegliedert. Es waren neuwürttembergische Forstkarten, die dem Bestand N 13 zugewiesen wurden, und auch württembergische Forstkarten nach 1803, die zum Bestand N 70 kamen. Bei der systematischen Überprüfung durch den Unterzeichneten fielen noch gedruckte Karten (zu Bestand N 110), neuwürttembergische Karten und württembergische Forstkarten nach 1803/06 auf, die entsprechend umgeordnet wurden. Eine Neunummerierung wurde nicht durchgeführt. Durch Extraktion entstandene Lücken bleiben also nicht belegt (s. Verzeichnis der nicht belegten Nummern im Anhang). Damit sind ältere Signatur-Nachweise in der Literatur leichter nachvollziehbar. Auch die alten a-Nummern wurden aus diesem Grunde beibehalten. Teilweise fügen sie zusammengehörige Karten zueinander, es liegen aber auch beliebige Anfügungen vor. Die Verzeichnung von Karten richtet sich im Hauptstaatsarchiv traditionsgemäß nach der "Anleitung zur Inventarisierung alter Karten und Pläne" aus den 60er Jahren. Das gilt auch für den vorliegenden Bestand. Die Arbeit mit der Erschließungssoftware Scope und die hier für Karten vorliegende Maske "Karten und Pläne" sowie die Verwendung der Daten in online-Findbüchern erfordert allerdings kleinere Anpassungen. Der Kartentitel wird zitiert, Zusätze durch eckige Klammern "[ ]" und Auslassungen durch drei aufeinanderfolgende Punkte ( ¿ ) gekennzeichnet. Bei Fehlen eines vorgegebenen Kartentitels ( o.T. = ohne Titel) wird ein Titel eigens formuliert. Auch dieser Zusatz wird durch eckige Klammern gekennzeichnet. Erschlossene Angaben werden ebenso bei Datierung, Verfasser u.a. durch eckige Klammern gekennzeichnet. Ein Wort- und Zeichengetreues Zitat des Titels erweist sich wegen der elektronischen Suche als wenig sinnvoll. Ortsnamen werden daher in heutiger Schreibweise wiedergegeben, der komplizierte altertümliche Sprachduktus modernisiert. Selbstverständlich normalisiert werden überkommene Schreibweisen wie "Huth" für Hut, "Cammerwald" für Kammerwald, "Charte" für Karte und "Closter" für Kloster. Wortgetreue Kartentitel werden nur bei sehr bekannten und schon oft zitierten alten Karten angegeben. Dem Titel folgt ein "Kartografisches Schlagwort", das knapp den Karteninhalt "auf den Punkt bringt" und formal nach den Richtlinien für die Ortsdeskriptoren gebildet wird. Unterschiedliche geographische Bezüge sind denkbar: Territorium, Forst, Hut oder Ortsmarkung. Es wird die konkreteste Stufe angegeben, also die unterste. Wenn aber mehrere Markungen in einer Karte angesprochen werden, wird die Hut, also die nächst höhere Stufe als kartographisches Schlagwort angegeben. Bei manchen Feldern stellt Scope bestimmte vorformulierte Alternativen zur Auswahl, eine Möglichkeit, das Feld mit einer eigenen Formulierung auszufüllen, besteht dann nicht. Z.B. gibt es bei "Ausführung" den Begriff Federzeichnung, aber nicht "kolorierte Federzeichnung", was für viele Karten eine bessere Charakterisierung wäre. In einem solchen Fall wird unter "Enthält" die Ausführung mit dem Merkmal "kolorierte Federzeichnung" erneut angegeben. Der Maßstab von Karten wurde nicht exakt berechnet, sondern anhand einer Tabelle, die nach Vorschlag von Johannes Papritz (Die Kartentitelaufnahme im Archiv, 4. Auflage, Marburg 1984) hergestellt wurde, abgelesen. Oft befindet sich der Wert zwischen den Linien und musste interpoliert werden. Angegeben ist also ein Richtwert, der die Einordnung der Karte zwischen groß- und kleinmaßstäblich ermöglicht und der es erlaubt, die Detailtreue der Karte einzuschätzen. Eine Berechnung von auf der Karte festgehaltenen Distanzen mittels des angegebenen Wertes ist aber nicht möglich. Auch die dürftige Genauigkeit alter Karten spricht dagegen. In einigen schwierigen Fällen (z.B. bei Karten Gadners) konnte der Maßstab aus der Literatur übernommen werden. o.M. bedeutet ohne Maßstab und wird angegeben, wenn die Karte keinen Maßstab angibt. "Württembergische Ruten" beim Maßstab meint im vorliegenden Bestand immer altwürttembergische Ruten, also die aus der Zeit vor 1806. Diese umfassen in der Regel 16 Werkschuh und entsprechen 4,584 Metern. Die württembergischen Ruten nach 1806 hatten nur noch 10 Schuh und machten 2,86 Meter aus. Von den drei Maßstabarten (Linear-, Transversal- und Flächenmaßstab) kommen nur die beiden Erstgenannten vor. Der Linearmaßstab wird als Standard nicht eigens erwähnt, nur der Transversalmaßstab, der eine genauere Ablesung der Distanzen erlaubt, wird angegeben. Bei der Orientierung wird die Himmelsrichtung in den üblichen Abkürzungen angegeben, wobei der Kompass in 16 Richtungen unterteilt ist, z.B. NNW für Nord-Nord-West. Ist die Abweichung zwischen magnetischen und natürlichem Nordpol berücksichtigt, wird dies durch das Wort "Magnetabweichung" oder ähnlich festgehalten. Bei der Orientierung wird auch angegeben, woraus sich diese ergibt (Nadel, Kompass, Windrose, deutsche oder lateinische Himmelsrichtungsbezeichnung). Die Erschließung der Karten des vorliegenden Bestandes konnte auf einige Vorleistungen aufbauen. Der weitaus größte Teil war aber noch unerschlossen (Nr. 174 bis 537). Für den ältesten Teil (Nr. 1-53) liegt ein 1935 angelegtes maschinenschriftliches Repertorium mit späteren handschriftlichen Ergänzungen vor. Hier genügte aber keine Retrokonversion der Titelaufnahmen, sondern es war eine tiefere und ausführlichere Erschließung entsprechend den heutigen Erschließungsrichtlinien erforderlich. Erst dadurch wird man dem künstlerischen und wissenschaftlichen Wert der Stücke (Gadner, Schickhardt, Kieser) gerecht. Eine dritte Gruppe bilden die Karten Nr. 54 bis 173, für die Titelaufnahmen in einem DIN A 5 Klemmhefter vorliegen. Zum größten Teil richtet sich deren Erschließung nach der bereits erwähnten "Anleitung zur Inventarisierung alter Karten und Pläne" aus den 60er Jahren. Diese zu unterschiedlichen Zeiten von unterschiedlichen Personen formulierten Titelaufnahmen waren im Wesentlichen zu vereinheitlichen und an die modernen Erfordernisse der EDV anzupassen. Die Findbuchgliederung schreitet von den Gesamtkarten zu den Karten einzelner Waldungen vor. Sie beginnt mit Karten zur Gesamtsituation in Württemberg, es folgen Grenzkarten und schließlich Karten, die mehrere Forsten betreffen. Die beiden folgenden Gruppen befassen sich mit der Situation in einzelnen Forsten und deren Waldungen, wobei zunächst die staatlichen, in Forsten organisierten Waldungen betroffen sind. Die fünfte und letzte Gruppe umfasst die dem Kirchenrat unterstellten ehemaligen Klosterwaldungen, die nach den betreffenden Klöstern gruppiert sind. Der weitaus größte Teil der Karten fällt in diese beiden letztgenannten Gruppen, wobei das Schwergewicht mengenmäßig auf der fünften Gruppe liegt. Kartenserien wurden nach Möglichkeit rekonstruiert und in einen eigenen Ordner bzw. in eine eigene Einheit mit untergliederten "Dokumenten" zusammengefasst. Innerhalb der Gliederungsgruppen ("Ordner") sind die Titelaufnahmen chronologisch angeordnet, wobei undatierte Stücke an den Anfang gestellt sind. Die Bestimmung der Reviere erfolgte nach den Angaben im Vorwort bzw. im Vorspann zu den Revieren von Bestand N 70 und nach der Karte der württembergischen Forste bei Freiherr von Wagner: Das Jagdwesen in Württemberg, 1876 (im Anhang). Der Zuschnitt der Reviere und der Forsten änderte sich im Verlauf der Zeit, für die Gliederung maßgeblich ist die Situation vor 1806. Revierangaben auf den Karten (meist auf der Rückseite) können aus späterer Zeit (19. Jh.) stammen und eine spätere Situation wiederspiegeln. Der Bestand enthält mit einigen Stücken aus dem 16./17. Jh. Forstkarten von nahezu künstlerischem Wert. Hier ist an Georg Gadners "Chorographia Beschreibung des löblichen Fürstentums Württemberg ¿" zu denken, die von Heinrich Schickhardt und Johannes Oettinger fortgeführt wurde. Weitere Karten Schickhardts, Oettingers und Kiesers sind enthalten, Kiesers umfangreiches und berühmtes Forstkartenwerk aus den Jahren 1680-1687 dagegen leider nicht. Es wurde ursprünglich im Archiv verwahrt, gelangte später aber an die Württembergische Landesbibliothek und fiel 1944 einem Bombenangriff zum Opfer. Es existieren nur noch Schwarz-Weiß Kopien in Originalgröße, die in Bestand J 381 Nr. 52 verwahrt werden. Karten zu einzelnen Forsten und Wäldern aus dem 18. Jh. machen die größte Gruppe aus. Sie enthalten viele forstwissenschaftliche Details und berichten detailliert von der Situation des Waldes in damaliger Zeit. Der Bestand N 3 umfasst 531 Kartenblätter und Kartenwerke mit insgesamt 844 Titelaufnahmen (die sich teilweise auch auf Einzelkarten in den Kartenwerken beziehen). Die Laufzeit reicht von 1564 bis 1803 mit Ergänzungen bis 1811. Für die Zeit nach 1803 ist der Bestand N 70 und N 75 einschlägig, Forstkarten aus Neuwürttemberg werden in Bestand N 13 verwahrt. Die Verzeichnung der altwürttembergischen Forstkarten erfolgte durch den Unterzeichneten in der ersten Jahreshälfte 2012. Stuttgart, im Oktober 2012 Dr. Peter Schiffer
3. Literatur: Freiherr von Wagner: Das Jagdwesen in Württemberg unter den Herzogen. Ein Beitrag zur deutschen Kultur- und Rechts-Geschichte. Mit einer Karte der württembergischen Forste, Tübingen 1876 Ott, Wilfried: Die Entwicklung der Forstorganisation in Württemberg seit 1803, Stuttgart 1979 "Beritten, beschriben und gerissen". Georg Gadner und sein kartographisches Werk 1559-1602. Inventar und Begleitbuch zu einer Ausstellung im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, bearbeitet von Margareta Bull-Reichenmiller unter Mitwirkung von Eberhard Merk. Mit einem Beitrag von Roland Häberlein, Stuttgart 1996 Chorographia Ducatus Wirtembergici. Forstkartenwerk von Georg Gadner (1585 - 1596) und Johannes Oettinger (1609 - 1612). Farbreproduktion in Originalgröße, 30 Blätter. Hg. vom Landesvermessungsamt Baden-Württemberg und Hauptstaatsarchiv Stuttgart, 1996
4. Verzeichnis der nicht belegten Nummern: N 3 Nr. 11 (jetzt N 13 Nr. 256) N 3 Nr. 32 (jetzt N 5 Nr. 18) N 3 Nr. 35 (jetzt N 13 Nr. 4, 12, s. auch N 13 Nr. 11, 18, 43) N 3 Nr. 36 (jetzt N 110 W 1170) N 3 Nr. 50 (jetzt N 13 Nr. 258) N 3 Nr. 52 (jetzt N 110 W 1171) N 3 Nr. 54 (jetzt N 70 Bü 545 gerollt) N 3 Nr. 137 (jetzt N 13 Nr. 84) N 3 Nr. 139 (jetzt N 13 Nr. 257) N 3 Nr. 140 (jetzt N 13 Nr. 82) N 3 Nr. 141 (jetzt N 13 Nr. 83) N 3 Nr. 142 (jetzt N 13 Nr. 81) N 3 Nr. 145 (jetzt N 13 Nr. 85) N 3 Nr. 148 (jetzt N 13 Nr. 79) N 3 Nr. 401 unbelegt, da Teil von Nr. 406
844 Nummern, 531 Karten und Kartenwerke (11,25 lfd. m)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.